Standortwahl

Die Standortwahl und die Standortplanung sind wesentliche Faktoren für Ihren Unternehmenserfolg.

Produktionsbetriebe etwa müssen besondere rechtliche Vorschriften beachten: Flächenwidmungs- und Bebauungspläne (bei der Gemeinde) legen die Nutzung eines Gebietes fest, Baubewilligungen und Betriebsanlagengenehmigungen sind oft an bestimmte Auflagen gebunden. Wirft das Unternehmen Umweltprobleme auf, muss es mit allfälligen Umweltschutzauflagen rechnen.

Weitere Faktoren, die die Standortwahl beeinflussen:

  • Grundstückskosten
  • Verkehrslage
  • öffentliche Ver- und Entsorgungsleistungen
  • die Entfernungen zu Lieferanten
  • die Verfügbarkeit von Arbeitskräften
  • die Erreichbarkeit für die Kunden und
  • die Wettbewerbslage

Betriebsanlagen an Standorten, von denen keine nachteiligen Auswirkungen (Luft- und Wasserverschmutzung, Lärmbelästigung, Gefährdung des Eigentums der Nachbarn) ausgehen können, wie etwa reine Bürobetriebe, sind nicht genehmigungspflichtig. Im Regelfall bedarf eine Betriebsanlage jedoch einer Genehmigung.

Darüber hinaus können noch andere Bewilligungen erforderlich sein, z.B. nach Baurecht (die Baubehörde prüft das Vorhaben aus der Sicht des Baurechts und der Flächenwidmung), Wasserrecht, Abfallrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht, Eisenbahnrecht und Bewilligung nach dem Bundesstraßengesetz.

Die Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsanlage muss bereits vor Baubeginn vorliegen. Sie wird von jener Bezirkshauptmannschaft erteilt, in deren Bezirk die Betriebsanlage errichtet werden soll.

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