SEPA

Mit dem Start der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie der Einführung des Euro als gemeinsame Währung wurde der Grundstein für die Single Euro Payments Area (SEPA) gelegt.

Die Vision eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes wurde in der so genannten "Lissabon-Agenda 2000" von der europäischen Kommission sowie von Interessensgruppen, z. B. Bankenverbänden, Konsumentenschutzverbänden, Unternehmergruppen etc., ins Leben gerufen.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum mit einheitlichen Produkten, Regeln und Systemen zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken – dies zum Nutzen der Kunden.

SEPA bringt für die Kunden deutliche Vereinfachungen und Beschleunigungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr. Dafür wurden für SEPA eigene Produkte entwickelt, die ermöglichen, diese Zahlungen unter einheitlichen Rahmenbedingungen durchzuführen.

Mit dem Inkrafttreten der "EU Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro" (SEPA Enddatumsverordnung) am 31. März 2012 wurde die Ablöse der nationalen Zahlungsverkehrsformate per 1. Februar 2014 festgelegt.

Die integrierte europäische Zahlungsverkehrslandschaft umfasst derzeit die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union (davon 17 Mitgliedsstaaten der Eurozone) sowie die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Schweiz und Monaco, insgesamt also mehr als 505 Millionen Menschen.